Faunistische Erfassungen
Mit dem Bundesnaturschutzgesetz, der EU-Vogelschutzrichtlinie und der EU-Flora-Fauna-Habitatrichtlinie wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, nach dem zahlreiche Tiergruppen in Deutschland und auch europaweit unter gesetzlichen Schutz gestellt sind. In Genehmigungsverfahren mit einem räumlichen Bezug sind daher die Belange der Fauna und ihrer Lebensräume zu berücksichtigen. Dies macht in der Regel eine systematische Erfassung des faunistischen Arteninventars notwendig. Im Vordergrund stehen die einheimischen Vogelarten und nach dem Europarecht geschützte Arten der Tiergruppen Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Libellen und andere. Wir bieten die Erfassung aller planungsrelevanten Artengruppen an. In Abhängigkeit von der Fragestellung verwenden wir dabei moderne technische Hilfsmittel wie Tablets, Laser-Rangefinder, Nachtsichtgeräte oder Echtzeit-Fledermausdetektoren.



Artenschutzfachbeiträge
In den meisten Genehmigungs- und Zulassungsverfahren kommt man an den gesetzlichen Bestimmungen zum besonderen Artenschutz nicht mehr vorbei. § 44 Bundesnaturschutzgesetz formuliert Verbotstatbestände für geschützte Tier- und Pflanzenarten, die bei der Erstellung der Unterlagen für die Genehmigung eines Vorhabens regelmäßig zu prüfen sind. In Abstimmung mit den Planungsbeteiligten erstellen wir den erforderlichen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, welcher auch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Empfehlungen für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) enthält.